Börsenbedingungen/Anmeldung

 

Aufbau:                   Freitag, 25.11.2022, 17.00-20.00 Uhr, Samstag 7.00-10.00 Uhr
Öffnungszeiten:     Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 – 17.00 Uhr
Abbau:                    Sonntag ab 17.00 Uhr

 

Die Börsenausrichter (Veranstalter, Organisatoren, Börsenleitung) haften nicht für Schäden oder Verluste der von den Börsenteilnehmern ausgestellten Objekte. In der Zeit von   Freitag, 20.00 Uhr bis Samstag, 7.00 Uhr und Samstag 17.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr wird ein Wachdienst gestellt.

* ·       Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, ebenso bei Ausfall wegen Auswirkungen des neuen Kulturgüterschutzgesetzes!!!

* ·      Es gilt in allen durch die Veranstaltung genutzten Räumen ein absolutes Rauchverbot. Wird durch Nichtbeachtung des Rauchverbots die Rauchmeldeanlage ausgelöst, haftet der Verursacher für die hierdurch entstehenden Kosten und Schäden.

·         Die zur Verfügung gestellten Tische sind schonend zu behandeln und abzudecken.

·         Die Ausstellungsstände sind mit einem Schild zu versehen, aus dem Name und Anschrift des Ausstellers  zu entnehmen sind.

·         Für die Ausleuchtung des Standes dürfen pro lfd. Meter nicht mehr als 200 Watt eingesetzt werden. Alle verwendeten elektrischen Elemente müssen den VDE-Richtlinien genügen.

·         Ohne Einverständnis des Veranstalters sind ein Platztausch sowie die Weitergabe eines Standes oder eines Teils desselben an Dritte nicht zulässig.

·         Der Einsatz farbverfälschender und farbintensivierender Lichtquellen ist untersagt (mit Ausnahme von UV-Lampen zur Demonstration fluoreszierender Mineralien).

·         Giftige (auch Kristallzüchtungen sind häufig giftig!!!) und strahlende (radioaktive) Mineralien sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und nur an Personen ab 18 Jahren abzugeben.

·         Alle Exponate müssen mit Preisen versehen sein. Ihnen muss ein Etikett mit der Bezeichnung der Art des Minerals/des Fossils/des Gesteins und des Fundpunktes beigegeben werden.

·         Die Börse ist eine echte Mineralien- und Fossilienbörse.

·        Nicht zugelassen sind: Montierte / gefälschte Mineralien oder Fossilien; stark radioaktive Mineralien, deren Transport gesetzlich untersagt ist; rezente Tier- und Pflanzenpräparate und Meerestiere; Artefakte; zu Figuren und anderen Gebrauchs- und Ziergegenständen verarbeitete Steine, Briefmarken, Schmuck jeglicher Art, alle sonstigen dieser Fachbörse nicht entsprechenden Gegenstände aller Art.

·        Einer besonderen Auszeichnungspflicht unterliegen: synthetische Kristalle, nachgeschliffene Kristalle, gefärbte Mineralien, reparierte Mineralstufen und Fossilien, Fossilnachbildungen.

·        Erlaubt ist der Verkauf von angeschliffenen Steinen wie z.B. Achat, Malachit oder Baumscheiben. Außerdem dürfen 20 Prozent der Standfläche zum Verkauf von geschliffenen (facettierten) aber nicht gefassten Edelsteinen oder Trommelsteinen genutzt werden.

·        Änderungen der Börsenbedingungen aufgrund des neu zu verabschiedenden Kulturgüterschutzgesetzes behalten wir uns vor.

·        Veranstalter der Börse sind die Stadt Osnabrück, Museum am Schölerberg, Natur und Umwelt und die Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie (VFMG), Bezirksgruppe Osnabrück.
         Ihre Bewerbung erwarten wir bis spätestens zum 30. Juni 2017 auf dem folgenden Formular. Wir werden uns bemühen, den bisherigen Ausstellern ihren angestammten Platz zu geben. Das große Interesse an der „Osnabrücker Börse“ zeigt sich in der Treue vieler Aussteller.

·        Bitte beachten Sie die Börsenbedingungen.

Wie Sie dem beiliegenden Bewerbungsformular entnehmen können, ist dies eine Mineralien- und Fossilienbörse mit DMF-Empfehlung. Ein Beratungsstand der VFMG und des Naturwissenschaftlichen Vereins Osnabrück ist eingerichtet.
Den Betrag überweisen Sie bitte erst nach Bestätigung Ihrer Anmeldung.


Mit freundlichen Grüßen
Museum am Schölerberg                                                                  für die VFMG
gez.                                                                                                gez.
A. Leipner                                                                                                   H. Jehsert      

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